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:: Qualitätsmanagement für Arztpraxen :: | |||||||||||||||
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Bis Ende 2009 müssen an der
vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Psychotherapeuten und
medizinische Versorgungszentren die Einführung und Weiterentwicklung eines
Qualitätsmanagements nachweisen.
Die gesetzliche Grundlage ist: § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V. Wie bieten dazu einen "Rund-um-Wohlfühlservice" aus einer Hand! >>> hier mehr Seite 1 >>> >>> hier mehr Seite 2 >>> Nehmen Sie gleich Kontakt mit uns auf - wir freuen uns! E-Mail: pruefservice@widis.de | |||||||||||||||
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