:: Qualitätsmanagement für Arztpraxen ::
   
Bis Ende 2009 müssen an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärzte, Psychotherapeuten und medizinische Versorgungszentren die Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagements nachweisen.

Die gesetzliche Grundlage ist: § 135a Abs. 2 Nr. 2 SGB V.

Wie bieten dazu einen "Rund-um-Wohlfühlservice" aus einer Hand!

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E-Mail: pruefservice@widis.de

   

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