:: AZWV ::

       ::: Zertifizierung/Zulassung von Trägern und Maßnahmen der

            beruflichen Weiterbildung :::

 

2002 richtete die Bundesregierung eine Kommission "Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" ein, die nach Ihrem Vorsitzenden Peter Hartz auch "Hartz-Kommission" genannt wurde. Die Vorschläge dieser Kommission sind in die vier "Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt" (sogenannte "Hartz-Gesetze" I, II, III und IV) eingeflossen.

Insbesondere Hartz I (Bildungsgutschein) und Hartz II (Verordnungsermächtigung) i.V.m. SGB III § 77 bis 87 sind die Quellen der seit 1. Juli 2004 geltenden Verordnung über das Verfahren zur Anerkennung von fachkundigen Stellen sowie zur Zulassung von Trägern und Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Anerkennungs- und Zulassungsverordnung - Weiterbildung - AZWV), die im Bundesgesetzblatt Jg. 2004 Teil I Nr. 28 veröffentlicht wurde. >>> Info-Veranstaltung >>>

Danach ist ab Dezember 2005 jeder Bildungsträger (§ 8 AZWV) und dessen Bildungsmaßnahmen (§ 9 AZWV) durch anerkannte fachkundige (Zertifizierungs-) Stellen zuzulassen (zu zertifizieren), bevor eine Förderung der beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen nach SGB III § 77ff. durch die Agenturen für Arbeit erfolgen darf.

Der Bildungsträger muss nach § 8 AZWV der fachkundigen Stelle seine Leistungsfähigkeit, seine Fähigkeit zur Eingliederungsunterstützung, die adäquate Aus- und Fortbildung sowie Berufserfahrung von Leiter(in) und Lehrkräften und schließlich die Anwendung eines Systems zur Sicherung der Qualität nachweisen.

Für die Zulassung einer konkreten Bildungsmaßnahme ist der fachkundigen Stelle nach § 9 AZWV dezidiert die Erfüllung einer Reihe von Forderungen nachzuweisen.

Die fachkundige Stelle prüft mit ihrem Personal (AZWV-Auditoren) die eingereichten Unterlagen, auditiert vor Ort beim Bildungsträger (nach § 8 AZWV jährlich) und lässt bei positivem Ergebnis  den Träger und die Maßnahme(n) für die Förderung der beruflichen Weiterbildung zu. Dazu wird jeweils ein Zertifikat vergeben.
 

 

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